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Arbeitsplatzbrillen / Computerbrillen

60-70 Prozent der deutschen Arbeitnehmer verbringen jeden Tag mehrere Stunden vor dem Bildschirm. Das ist Schwerstarbeit für unsere Augen.

Beobachten Sie sich doch einmal selbst an Ihrem Arbeitsplatz: Wie oft schauen Sie zwischen der Tastatur, Ihren Unterlagen, dem Kalender an der Wand, dem Kollegen gegenüber, dem Telefon oder der Bürotür hin und her? Mit jedem Blickwechsel fokussieren Ihre Augen neu und stellen sich auf unterschiedliche Entfernungen und Lichtverhältnisse ein.Oft ist auch der Bildschirmarbeitsplatz nicht richtig eingestellt:  

Reflexionen und Blendungen auf dem Bildschirm, falsche Raumbeleuchtung, falscher Sitzabstand oder Bildschirmhöhe – es gibt viele Störfaktoren.
Tatsächlich klagen im Durchschnitt rund 80% der Menschen, die pro Tag mehr als drei Stunden am Bildschirm arbeiten, über mittlere bis starke Kopfschmerzen, Sehstörungen und gereizte oder trockene Augen. 

Das muss nicht sein: 
Für die Arbeit im Büro gibt es spezielle Gleitsichtbrillen, die genau auf diese Distanzen hin optimiert werden können. Sie werden “Arbeitsplatzbrillen“, “Bildschirmbrillen”, “PC-Brillen” oder „Computerbrillen“ genannt. Da es aber nicht nur um PC-Arbeit geht, sondern diese Brillen auf unterschiedliche Distanzen am jeweiligen Arbeitsplatz angepasst werden können, sprechen Fachleute auch von Raumbrillen.

Was sind Arbeitsplatzbrillen eigentlich?

Normale Gleitsichtgläser bestehen aus einem Fern-, Zwischen-, und Nahbereich. Der Zwischenbereich, die sogenannte Progressionszone ist für die mittleren Distanzen gedacht und meist sehr schmal. Am Arbeitsplatz brauchen Sie aber gerade die mittleren Distanzen und müssen deshalb den Kopf am Bildschirm anheben. Dies geht auf Dauer in den Nacken. Der Sehbereich bei einer Arbeitplatzbrille ist nun so optimiert, dass Sie im oberen Bereich des Glases die optimierte Stärke für die Bildschirm-Entfernung und Raumdistanzen bis ca. 2 m haben und im unteren Bereich die richtige Stärke für die Nähe. Der Fernbereich fehlt. Darum ist Autofahren mit einer Arbeitsplatzbrille nicht möglich. 

Arbeitsplatzbrillen haben deshalb eine breitere Progressionszone und gewährleisten auf kurze und mittlere Distanz eine wesentlich bessere und vor allem auch komfortablere Sicht als Lesebrillen oder normale Gleitsichtbrillen. Sie können weiter nach rechts und links sehen, ohne den Kopf mit jedem gelesenen Wort mitbewegen zu müssen. Das schont Augen und Wirbelsäule.

SEHDISTANZEN FÜR ARBEITSPLATZBRILLEN

Ihre Arbeitsplatzbrille - gutes Sehen und entspanntes Arbeiten

Ansicht Sehdistanzen am Arbeitsplatz

hr Bildschirm, der nächste Schreibtisch, die nächste Wand – das alles können Sie mit einer Arbeitsplatzbrille scharf sehen, ohne den Kopf zu verrenken oder in den Bildschirm kriechen zu müssen. Eine Lesebrille ist nur auf 30-40 cm optimiert, die normale Lese-Distanz – für den Bildschirm ist das zu wenig. Wer mit einer Lesebrille am Bildschirm arbeitet, beugt sich deshalb oft nach vorn. Bei einer normalen Gleitsichtbrille ist es andersrum. Hier ist die Fernsicht breiter ausgearbeitet und der Sehbereich für die mittleren und nahen Distanzen ist mittig und unten in die Brillengläser eingeschliffen. Um Ihren Bildschirm scharf zu sehen, müssten Sie also permanent den Kopf heben. 

Aber Achtung: der breitere Zwischenbereich für die mittleren Distanzen geht zu Lasten der Fernsicht. Eine Arbeitsplatzbrille ist deshalb nicht fürs Autofahren oder den Sport geeignet – Schachspielen ausgenommen.

Für eine entspannte Körperhaltung vor dem PC

Abbildung für eine entspannte Körperhaltung am PC

1. Lesebrille

Träger neigen am Bildschrirm dazu, sich nach vorne zu lehnen. Besonders Rücken und Nacken werden belastet

2. Gleitsichtbrille

Oft heben die Träger den Kopf, um durch den Bereich für die mittlere Entfernung sehen zu können.

3. Bildschirmbrille

Der Träger hat eine entspannte Körperhaltung. Er sieht in allen relevanten Sehbereichen gut.

Wer zahlt die Arbeitsplatzbrille?

Wenn Sie eine Arbeitsplatzbrille brauchen, dann haben Sie Anspruch darauf. 

Zum Schutz der Arbeitnehmer gilt seit Ende 2008 in Deutschland die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die die frühzeitige Erkennung arbeitsbedingter Erkrankungen zum Ziel hat. Demnach hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf einen regelmäßigen Sehtest: Unter 40 Jahren alle 5 Jahre, über 40 alle drei Jahre und bei Beschwerden, die auf die Bildschirmarbeit zurückzuführen sind, immer. Wenn Ihr Betriebsarzt, ein Augenarzt oder Augenoptiker die Notwendigkeit einer Arbeitsplatzbrille bestätigt, haben Sie darauf auch Anspruch. Der Arbeitgeber muss dann die Kosten übernehmen, vorausgesetzt kein anderer Kostenträger, wie die gesetzliche oder private Krankenversicherung, kommt dafür auf. Für alle, die es genau wissen wollen: Maßgeblich ist hier §6 Abs. 2 der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV). Hier wird nämlich auf die geltende Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verwiesen und im dortigen Anhang steht:„Den Beschäftigen sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.“

Eine normale Sehhilfe wäre Ihre Lesebrille, Ihre Einstärken– oder normale Gleitsichtbrille. Eine spezielle Sehhilfe wird auf die spezifischen Seh-Anforderungen an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz angepasst sind – so wie die Arbeitsplatzbrille.Also: Wenn eine „normale“ Brille am Arbeitsplatz nicht ausreicht, ist die Kostenübernahme einer Arbeitsplatzbrille möglich.

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